Warum die neue DFG-Empfehlung Nr. 17 der Wissenschaft schadet

Die Selbstermächtigung von DFG und HRK macht weitere Fortschritte. Nachdem das „vorzeitige“ Bekanntwerden des U15-Papiers im Vorfeld der HRK-Entschließung schon für störende Diskussionen gesorgt hat, will man diesmal sicher gehen: DFG-Empfehlung Nummer 17 bleibt unter Verschluss, bis sie beschlossen ist. Das ist nur folgerichtig. Schließlich geht es ja darum, die „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ insgesamt zur Verschlusssache zu machen.

Reflected Total Internal Frustration

In Ihrer Mitgliederversammlung vom 1.-3. Juli 2013 will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ um einen weitere „Empfehlung“ (Nr. 17) ergänzen: Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens dürfen nur noch den Ombudspersonen mitgeteilt werden und nicht mehr öffentlich diskutiert werden.
Dies wird anonyme Beschuldigungen nicht stoppen.
Wer aber unter seinem bürgerlichen Namen öffentlich wissenschaftliches Fehlverhalten anprangert, verstößt in Zukunft – nach Meinung der DFG – selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Whistleblower können dadurch von der DFG-Förderung ausgeschlossen werden – mit dramatischen Folgen gerade für junge Wissenschaftler.
Die neue Empfehlung Nr. 17 ist ein Gummiparagraph, der den wissenschaftlichen Diskurs in Deutschland lähmt und die Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten verhindert.

Updates:

10.07.2013: Die DFG hat in einer Pressemitteilung explizit erklärt, dass sich die Vertraulichkeit rein auf das Ombudsverfahren bezieht, nicht auf sonstigen wissenschaftlichen Diskurs.
08.07.2013: Ich habe meine Meinung zur Empfehlung 17 noch einmal als Blog-Eintrag dokumentiert.

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Eine Antwort zu “Warum die neue DFG-Empfehlung Nr. 17 der Wissenschaft schadet

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